Feuerwaffen
Auf den Bahnen über 25, 50 und 100 Meter wird mit Klein- und Großkaliber sportlich geschossen — unter Standaufsicht und nach den Regeln des Deutschen Schützenbundes.
Feuerwaffen sind Schusswaffen, bei denen Geschosse durch den Druck heißer Gase aus der Verbrennung einer Treibladung durch einen Lauf getrieben werden. Der Schuss entsteht durch die Zündung einer Patrone im Patronenlager; Züge und Felder im Lauf geben dem Geschoss eine stabilisierende Rotation.
In Deutschland regelt das Waffengesetz, wer Feuerwaffen erwerben und besitzen darf, etwa Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder eines Jagdscheins. Für Sportschützen ist die Mitgliedschaft in einem Verein und ein Bedürfnisnachweis Voraussetzung.
Handfeuerwaffen
Waffen, die von einer einzelnen Person getragen und bedient werden können, etwa Pistolen, Revolver und Gewehre.
Langwaffen
Handfeuerwaffen, deren Lauf und geschlossener Verschluss länger als 30 cm sind und deren Gesamtlänge 60 cm übersteigt, etwa Jagdgewehre oder Flinten.
Kurzwaffen
Alle Handfeuerwaffen, die nicht unter die Definition der Langwaffen fallen, etwa Faustfeuerwaffen.
Detaillierte Informationen zu waffenrechtlichen Bestimmungen finden Sie im Text des Waffengesetzes (WaffG). Fragen zum Sportbetrieb beantwortet der Vorstand.